Kommt Ihnen das bekannt vor: Unkonzentriert? Ungeduldig und rastlos? Stimmungsschwankungen? Probleme in Schule oder Beruf? Impulsiv oder eher lustlos?
Ein Ungleichgewicht in der Gehirnentwicklung kann sich in motorischen und vor allem neurologischen Störungen zeigen, hierzu zählen ADHS, ADS, Autismus-Ausprägungen, Lernstörungen, Ticstörungen und auch Alltagsschwierigkeiten wie Konzentrationsstörungen, Schlafprobleme, Aggression, Hyperaktivität, gestörte Sozialkompetenzen.
Mithilfe der Ergotherapie von NeuroLifeBalance können ungleiche Entwicklungszustände im Gehirn wieder ausgeglichen werden.
Die Ergotherapie kann dazu beitragen, die Wahrnehmungsverarbeitung (sensorische Integrationsstörungen) zu verbessern, die sensomotorische Entwicklung zu fördern sowie kognitive Leistungen zu ermöglichen (z.B. bei Lernstörungen wie Legasthenie, Dyslexie, Dyskalkulie). Die verwandte NeuroLifeBalance-Methode hilft ebenfalls, Schwierigkeiten beim Sozialverhalten und dem Beziehungsaufbau - ob im schulischen oder familiären Rahmen - zu verbessern.
Bei ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung), ADS (Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom ohne Hyperaktivität) und ASS (Autismus-Spektrum-Störung) ist die Ergotherapie ebenfalls indiziert.
Ziele der sensomotorischen Hemisphären-Integration sind die Verbesserung von:
Auszug aus der Heilmittel-Richtlinie:
Die Maßnahmen der Ergotherapie dienen der Wiederherstellung, Besserung, Erhaltung, Aufbau oder Stabilisierung oder Kompensation sensomotorischen, perzeptiven und mentalen Funktionen und daraus resultierender Beeinträchtigungen von Aktivitäten, der Teilhabe, insbesondere im Bereich der Selbstversorgung, Mobilität, der Alltagsbewältigung, Interaktion und Kommunikation sowie des häuslichen Lebens.
Sie bedienen sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebens-praktischen Übungen.
Sie umfassen auch Beratungen zur Schul-, Arbeitsplatz-, Wohnraum- und Umfeld-anpassung.
Über die oben definierten Indikationsbereiche hinaus ist eine Verordnung auch dann zulässig, wenn eine Diagnose aus dem Indikations-spektrum des Kapitels V „Psychische und Verhaltensstörungen“ der ICD-10-GM Version 2020 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesund-heitsprobleme, 10. Revision, German Modification, Version 2020) vorliegt und eine Abstimmung mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt erfolgt.